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Unsere Schulen und schulischen Angebote

Unsere Schulen und schulischen Angebote

Die Herkunftsschulen unserer Schülerinnen umfassen sämtliche Schularten.

Häufig sind ihre Schullaufbahnen von Misserfolgen, Frustration, empfundener Ablehnung und schließlich Schulabsentismus geprägt.
Nach unserer Erfahrung ist ein erneuter Aufbau von Erfolgszuversicht, eines Gefühls von Selbst­wirksamkeit, Leistungsmotivation und der Gewissheit, schulischen Lerninhalten gewachsen zu sein, nur möglich, wenn die emotional/soziale Stabilisierung Vorrang vor schulischem Leis­tungsdruck hat.

Auf dieser Basis gelingt es uns jährlich, bei nahezu allen Schülerinnen Vorwissensdefizite auf­zuholen, eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung zu ermöglichen, bereits verloren geglaubte Schulabschlüsse zu erreichen und in Einzelfällen einen Übertritt an weiterführende Schularten zu begleiten.

In den staatlich anerkannten Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwick­lung erteilen wir in kleinen Klassen mit je acht Schülerinnen Unterricht nach:

  • den adaptierten, amtlichen Lehrplänen der Mittelschule (Jgst. 7-9)
  • den Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Jgst. 7-9)
  • den Lehrplänen der Berufsvorbereitungsklassen in den Fachrichtungen Gastronomie/Hauswirtschaft, Betreuung/Pflege und Wirtschaft/Verwaltung (Jgst. 10)

Die Agnes-Neuhaus-Schulen sind staatlich anerkannt und damit prüfungsberechtigt. Folgende Schulabschlüsse können an unserer Einrichtung erworben werden:

Mittelschulzweig - Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung:

  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

Lernförderzweig - Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung und Lernen:

  • Individueller Abschluss mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele und Kompetenzen
  • Erfolgreicher Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunktes Lernen nach Abschlussprüfung
  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung

  • Erfolgreicher Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres mit Erfüllung der Berufsschulpflicht
  • Erfolgreicher Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres mit erfolgreichem Abschluss der Mittelschule und Erfüllung der Berufsschulpflicht
  • Möglichkeit eines Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule (als externer Prüfling unserer Mittelschule)